Die Aufgaben eines Betreuers

Die Aufgaben der Betreuer sind im Rahmen der Bestellung definiert. Dies kann ganz unterschiedlich ausfallen, so unterschiedlich, wie eben die notwendige Betreuung der einzelnen Person ist.

Grundsätzlich werden folgende Aufgabenkreise unterschieden:

  • Gesundheitssorge (etwa ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Pflegedienstbestellung ...)
  • Vermögenssorge (etwa Kontovollmacht, Sozialhilfeanträge, Grundsicherung ...)
  • Heimangelegenheiten (Heim aussuchen, Heimverträge prüfen ...)
  • Wohnungsangelegenheiten (Mietverträge, Leben in der Wohnung sichern ...)
  • Behördenangelegenheiten (Renten-, Pflege- oder Sozialhilfe-Anträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes stellen …)
  • Aufenthaltsbestimmung (Angelegenheiten des Aufenthaltes, z.B. Wohnung, Heim oder Krankenhaus regeln …)

Es können auch mehrere oder alle Aufgabenkreise an eine oder mehrere Personen übertragen werden. Für die Betreuer ist es wichtig, dass ihre Aufgabenbereiche klar definiert sind. Dies geschieht durch das zuständige Amtsgericht, wenn die Betreuung eingerichtet und der Betreuer bestellt wird. Es gibt allerdings auch Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall der Einwilligung des Amtsgerichts bedürfen (z. B. Wohnraumkündigung, Freiheitsentziehende Maßnahmen ...)

Jeder Betreuer ist verpflichtet, für jede betreute Person einmal im Jahr dem Amtsgericht einen Bericht über seine Betreuung zu schicken.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins Rhein-Sieg-Kreis e.V. in einem kompetenten und multiprofessionellen Team zusammen, in dem gegenseitige Unterstützung und Austausch selbstverständlich sind.

Lesen Sie hier einen Erfahrungsbericht unseres Vereinsbetreuers Michael Hochgürtel.

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Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e.V.
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