Wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung Unterstützung bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigt, kann ein Betreuer eingesetzt werden. Er vertritt die Interessen des Betroffenen zum Beispiel gegenüber Ämtern, Behörden, Ärzten und Banken. Ein solcher Betreuer kann im deutschen Rechtssystem durch eine Vorsorgevollmacht des Betroffenen oder durch ein Gericht ernannt werden.

Wie wird man Betreuer?

Bei der Auswahl der Betreuer werden die Wünsche des zu Betreuenden in möglichst hohem Maße berücksichtigt. An erster Stelle werden Personen gewählt, die dem Betroffenen nahestehen und geeignet erscheinen.

Bestellt wird nach Möglichkeit eine natürliche Person, etwa:

  • Ehrenamtliche Betreuer (etwa eine dem zu Betreuenden nahe stehende Person, einen Familienangehörigen)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betreuungsvereins
  • Selbstständige Betreuer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
  • Rechtsanwälte

Ehrenamt

Bundesweit werden etwa 75 Prozent aller Betreuungen von Angehörigen und sozial engagierten Bürgern als ehrenamtliche Betreuer übernommen. Dies ist vom Gesetzgeber auch gewünscht. Damit soll das familiäre System genutzt und gestärkt werden, da sie am besten die Umstände, Wünsche und Ziele des Betroffenen kennen. Familie soll füreinander Verantwortung übernehmen. Nicht immer geht das, z.B. weil es keine Verwandten gibt oder jene für diese verantwortungsvolle Aufgabe aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage kommen. In diesen Fällen können interessierte Bürger als ehrenamtliche Betreuer in Frage kommen. Das sind zumeist Menschen, welche sich nebenberuflich oder als Rentner sozial engagieren und damit anderen Menschen helfen wollen.

Ehrenamtliche Betreuer führen die Betreuung nicht als Beruf, sie werden für ihre Tätigkeit nicht bezahlt. Dennoch gibt es wichtige Voraussetzungen für Betreuer. Dazu gehören u.a. Kenntnisse des deutschen Rechts- und Sozialsystems. Die Eignung zum Betreuer wird vom Gericht festgestellt. Der Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e.V. bildet ehrenamtliche Betreuer fort (Fortbildungen), begleitet sie bei ihrer Arbeit und bietet notwendige Unterstützung an.

Weitere Informationen zum Ehrenamt finden Sie bei den FAQ's zum Ehrenamt.

Vereinsbetreuer / Selbständige Betreuer

Hauptamtliche Betreuer können z. B. angestellte Mitarbeiter von Betreuungsvereinen sein. Der Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e.V. ist für die Koordination, Supervision, Schulung, Fortbildung und Qualifizierung seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich. Sie können eine Betreuung nur mit Einwilligung des Vereins übernehmen.

Darüber hinaus nehmen auch Mitarbeiter von Betreuungsbehörden oder selbständige Berufsbetreuer Betreuungsaufgaben wahr. Dazu gehören auch Rechtsanwälte.

Für alle Berufsbetreuer gilt, dass sie eine geeignete Qualifikation haben und in der Lage sein müssen, die Betroffenen im erforderlichen Maß zu betreuen.

Büro - Öffnungszeiten

Mo. – Do. 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr                    Fr. 8 – 12 Uhr

Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Kasinostraße 2, 53840 Troisdorf