Wie kommt es zu einer Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung wird durch das örtliche Amtsgericht veranlasst. In die Wege geleitet wird sie durch einen Antrag des Betroffenen selbst oder eine Mitteilung von Angehörigen, Nachbarn, Freunden, Ärzten oder sozialen Institutionen.

Für Menschen mit körperlicher Behinderung darf eine Betreuung, solange sie ihren eigenen Willen noch bekunden können, nur auf dessen eigenen Antrag gestellt werden. Dann prüft das Amtsgericht den Sachverhalt, in dem es mit dem Betroffenen und anderen Beteiligten spricht, eventuell auch Gutachten einholt. Abschließend wird ein Betreuer ernannt und festgelegt, für welche Aufgaben er handlungsbefugt ist.

Eine Betreuung wird in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet. Dies kann von einem halben Jahr bis max. sieben Jahren der Fall sein. Spätestens nach sieben Jahren prüft das Betreuungsgericht, ob eine Betreuung weiterhin sinnvoll ist. Betreuungen können – auf Anregung des Betroffenen oder des Betreuers – jederzeit wieder aufgehoben werden.

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Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e.V.
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