Der Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e. V. und die Arbeitsgemeinschaft Querschnitt der Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis informieren in regelmäßigen Informationsveranstaltungen zu den Themen Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Die Veranstaltungen sind für Sie kostenlos. Da jedoch die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung notwendig. Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin.
Bei einer zu geringen Anzahl an Anmeldungen behalten sich die jeweiligen Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen.
Aus aktuellem Anlass können wir nicht garantieren, dass die unten stehenden Veranstaltungen stattfinden. Aktuelle Informationen werden hier veröffentlicht.
Bei Teilnahme wird die Einhaltung der 3G-Regel überprüft.
Telefonische Sprechstunde
Für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Betreuerinnen, Bevollmächtige und andere Ratsuchende bietet der Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis e.V. eine telefonische Sprechstunde zu Fragen zur rechtlichen Betreuung, Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten an.
Datum: jeden ersten Mittwoch im Monat
Uhrzeit: 17:00 bis 19:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Burger
Telefonnummer: 02241 / 87 07 -40
Informationsveranstaltungen: Einführung in das Betreuungsrecht
Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, bedarf unter Umständen einer gesetzlichen Betreuung. Der/Die vom Amtsgericht bestellte gesetzliche Betreuer/in vertritt die Betroffenen und nimmt deren Interessen wahr. Aber wer wird als Betreuer/in bestellt? Wie kommt eine Betreuung überhaupt zustande? Welche Voraussetzungen müssen zur Betreuerbestellung vorliegen? Welche Aufgaben hat der Betreuer/die Betreuerin zu erfüllen? Eine Informationsveranstaltung, die jeden angeht!
Datum: Neue Termine sind in Planung
Uhrzeit:
Ort: VHS Bornheim/Alfter, VHS-Gebäude Roisdorf
Referentin: Birgit Gorski
Telefonnummer: 02241 / 87 07 -70
Häusliche Pflege, Rechtliche Betreuung und die Gesundheitssorge
Wer seine eigenen, rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr regeln kann, erhält häufig eine/n Rechtliche/n Betreuer/in zur Seite gestellt. Zum Aufgabenkreis der Betreuungsperson gehören unter anderem die Gesundheitssorge oder die häusliche Versorgung. Die Betreuungsperson versucht dann gemeinsam mit Sozial- und Pflegediensten, Angeboten des Betreuten Wohnens oder anderen Unterstützungsleistungen, das Leben im häuslichen Umfeld so lange wie möglich zu erhalten.
Doch welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten gegenüber dem zu versorgenden Menschen und vor allem untereinander? Wer kommuniziert mit Ärzten in welchem Umfang? Wer beantragt und organisiert (weitere) Pflegeleistungen? Wie geht man mit der Situation um, wenn der zu versorgende Mensch die Hilfe ablehnt oder Medikamente verweigert? Können häusliche Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden?
Im Rahmen des Vortrags mit anschließender Diskussion wird die Schnittstelle zwischen häuslicher Pflege/Versorgung und der Rechtlichen Betreuung näher beleuchtet, wobei auf alltagspraktische Fragestellungen und mögliche Reibungspunkte eingegangen wird.
Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtliche Betreuer/innen genauso wie an Mitarbeitende in Sozialstationen und Pflegediensten.
Daten: Neue Termine sind in Planung
Ort: online per Zoom
Referent: Michael Fischer
Wir bitten um Anmeldung an bildungswerk@a-s-b.eu.
Plötzlich Betreuer/in
Ein/e gute/r Freund/in hatte einen Unfall, ein (Groß-)Elternteil wird dement, ein Bruder oder eine Schwester erkrankt an einer Schizophrenie – die Gründe für eine erforderliche Betreuung sind so vielfältig wie das Leben. Plötzlich kann ein Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, und ebenso plötzlich wird durch das Betreuungsgericht eine Rechtliche Betreuung angeordnet.
Doch welche Aufgaben hat man als Betreuer/in? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Betreuung? Welche Ansprüche hat ein Mensch und welche Leistungen können wo beantragt werden? Welche Anforderungen stellt das Gericht an ehrenamtliche Betreuer/innen, und welche Haftungsrisiken trägt man als Betreuungsperson?
In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts alltagspraktisch betrachtet. Wir vermitteln grundlegende Kenntnisse, die den Einstieg in eine rechtliche Betreuung erleichtern können und helfen, einen Überblick über die unterschiedlichen Vorschriften zu erhalten.
Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtliche Betreuer/innen sowie an jede/n, der/die es werden möchte.
Daten: Neue Termine sind in Planung
Ort: online per Zoom
Referent: Michael Fischer
Wir bitten um Anmeldung an bildungswerk@a-s-b.eu.
Informationsveranstaltungen für alle Interessierten
In dieser Veranstaltung erfahren Sie, welche Möglichkeiten eine rechtliche Betreuung bietet und welche Voraussetzungen notwendig sind, um eine Betreuung einzurichten. Sie erhalten Informationen über die gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten eines/r Betreuers/in und wie sich die Aufgabenfelder zu anderen sozialen Betreuungsformen abgrenzen bzw. eine kooperative Zusammenarbeit ermöglicht werden kann.
Zur Zeit sind keine Termine festgelegt, bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Veranstaltungsorte
ASB Bonn - Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter Bundes, Endenicher Straße 125, 53115 Bonn
ASB Meckenheim - Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter Bundes, Hauptstraße 10, 53340 Meckenheim
ASB Siegburg - Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter Bundes, Am Turm 36a, 53721 Siegburg
ASB Troisdorf - Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter Bundes, Kasinostraße 2, 53840 Troisdorf