Der 1994 gegründete Betreuungsverein Rhein-Sieg-Kreis hat die Aufgabe, systematisch Betreuer im Sinne des 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrechtes (ersetzte das bis dahin gültige Vormundschaftsrecht) zu werben, diese zu beraten und fortzubilden. Darüber hinaus informiert er Interessierte in regelmäßigen Veranstaltungen zu den Themen „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ und „Betreuungsrecht“.
Dienstleistungen
